MIECON
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verpflichtung
Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere
schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zusagen, mündliche,
telefonische
Abreden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind erst
nach
schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich.
Abweichende
Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.
Die Bedingungen haben Gültigkeit
für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung
zwischen uns, auch wenn ein Auftrag von uns nicht besonders bestätigt
werden sollte.
2. Preise
Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Tritt bis
zum Liefertag
bzw. vor Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Erhöhung der
Rohstoffpreise oder anderer Kalkulationsgrundlagen ein, so
sind wir
berechtigt, den sich daraus ergebenden jeweiligen Tagespreis
zu
berechnen. Dies gilt nicht gegenüber einem Nicht- oder
Minderkaufmann.
Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Bremen.
3. Liefer- und Abnahmebedingungen
Teillieferungen sind zulässig. Angelieferte Waren sind, auch
wenn sie
unwesentliche Anstände aufweisen, vom Käufer
entgegenzunehmen. Mit
Empfangnahme einer Teilbestellung wird ein entsprechender
Teilrechnungsbetrag fällig. Das Verstreichen bestimmter
Lieferfristen
befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen
Nachfrist
zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die
Leistung nach
Ablauf der Frist ablehnen werde.
4. Zahlung
Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar. Wechsel werden nicht
angenommen.
Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir
berechtigt,
vom Eintritt des Verzuges an die gesetzlichen Verzugszinsen
zu
verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt
vorbehalten. Bleibt der Käufer nach Anzeige der
Bereitstellung mit der
Abnahme der Ware länger als 7 Tage im Rückstand, sind wir
nach Setzung
einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu
klagen,
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder vom
Vertrag
zurückzutreten. Im zweiten Fall können wir unbeschadet der
Möglichkeit
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20%
des
Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der
Käufer kann
nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder
rechtskräftig festgestellt sind
5. Versand bzw. Verpackung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch für
Versendungen
mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der Versand auf
Wunsch des
Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Wird uns keine besondere
Vorschrift
erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im
Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten.
6. Beanstandungen
Öffentliche Mängel können nur 14 Tage nach Erhalt der Ware
schriftlich
geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich
nach
Entdeckung gerügt werden. Für Kaufleute gilt der § 377 HGB.
Bei
nachgewiesener und durch uns anerkannte fehlerhafte
Lieferung leisten
wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche
des Käufers gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke innerhalb
der
gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist Ersatz
oder bessern
nach. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in der
Originalverpackung
unter Beifügung einer Rechnungskopie zurückzusenden. Bei
unerlaubten
Eingriffen in die Geräte erlischt jeder Anspruch auf
Gewährleistung. Die
zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen
werden von uns
getragen. Kaufleute haben die für die Anlieferung
nachzubessernder Ware
entstehenden Transportkosten selbst zu tragen. Sie sind nicht
berechtigt, ein Leistungsverweigerungs- oder
Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen. Schlägt die Nachbesserung oder die
Ersatzlieferung
nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für
Gebrauchsartikel, die unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistungen
geliefert werden. Eine Haftung für Folgeschäden ist
ausgeschlossen
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung -
bei Zahlung
durch Scheck 8 Tage nach Gutschrift desselben - unser
Eigentum bis zur
Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche.
Bei Nichtkaufleuten
bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung des
Kaufpreises einschließlich aller Nachforderungen unser
Eigentum. Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind
unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer
widerruflich, die
an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in
eigenem Namen
einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die
Abtretung
offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
geben. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und
Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers -
insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware
auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch
uns liegt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein
Rücktritt vom
Vertrag. Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir zur Zurücknahme
nach Mahnung
berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
8. Schutzbestimmungen
Für unsere aus eigener Tätigkeit und aufgrund unserer
Erfahrung
hergestellten Waren lehnen wir im voraus jede Haftung für
irgendwelche
Schäden aus der Ingebrauchtnahme auch Dritten gegenüber ab.
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der
Leistung, aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluß und aus
unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen soweit der
Schaden von uns
oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder groß
fahrlässig
verursacht wurde. Die in unseren Druckvorschriften,
Prospekten usw.
angegebenen Maße, technischen Einzelheiten etc. sind
unverbindlich. Bei
Abweichungen können keine Schadenersatzansprüche gegen uns
erhoben
werden. Konstruktions- wie Formveränderungen bleiben
vorbehalten, sofern
diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der
vertragsgemäße
Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Für Aufträge nach
Angaben des
Bestellers sind diese für uns erst nach ausdrücklicher
schriftlicher
Bestätigung verbindlich.
9. Rücktrittsrecht
Falls unvorhergesehene Hindernisse - als solche gelten auch
die Umstände
und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können wie etwa
höhere Gewalt,
Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung,
Verzögerung
oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
Materialien oder
Teile vorliegen, werden die Vertragsverpflichtungen der
Parteien für die
Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung suspendiert.
Überschreiten die
sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6
Wochen, so sind
beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des
betroffenen
Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige
Ansprüche
bestehen nicht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln
an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir
-
unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, von den
Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl
Vorkasse
oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen,
weiterhin
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig
zu stellen.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und
ausschließlicher
Gerichtsstand (einschl. Scheckklagen) sowie für sämtliche
zwischen den
Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Bremen, soweit
der Käufer
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt,
wenn im
Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des
Käufers unbekannt ist. Die Beziehungen der Vertragsparteien
regeln sich
ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden
innerdeutschen Recht.
11. Ausfuhrbestimmungen
Alle von c3 gelieferten Produkte sind zum Verbleib in der
Bundesrepublik
Deutschland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten
unterliegt
grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der
Bundesrepublik bzw.
des Ursprunglandes und ist für den Kunden
genehmigungspflichtig. Der
Kunde muss sich selbst über diese Vorschriften informieren.
12. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung
im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
davon die
Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame
Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wir
weisen
darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die den
Geschäftsverkehr
betreffen, nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeiten und
speichern.
Stand 12.12.05, Bremen.
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